Punktekatalog (ohne Gewähr)

8 Punkte
Der Fahrer erhält eine schriftliche Verwarnung, die ihn zu verkehrsgerechtem Verhalten auffordert und den Besuch eines Aufbauseminars empfiehlt.


14 Punkte
Hat der Betroffene in den letzten 5 Jahren kein Aufbauseminar besucht, erhält er die Aufforderung, ein solches Seminar zu besuchen.

Kommt er der Aufforderung nicht nach, verliert er seinen Führerschein.

Hat er in den letzten 5 Jahren bereits an diesem Seminar teilgenommen, wird er nur verwarnt.


18 Punkte
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, für wenigstens 6 Monate. Um die Fahrerlaubnis wiederzubekommen, muß man sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) stellen.

Der eigene Punktestand kann ausschließlich schriftlich oder per Fax beim Kraftfahrt-Bundesamt abgefragt werden, also nicht per eMail oder Internet.

Dazu wird eine behördliche Identitätsbescheinigung bzw. eine amtlich beglaubigte Unterschrift oder eine Kopie des Personalausweises, des Passes oder des behördlichen Dienstausweises benötigt. Die Bescheinigung bekommt man z.B. bei der Gemeinde/Behörde des Wohnsitzes.

 

Die Auskunft zum Punktestand ist kostenlos,

die Faxnummer des Kraftfahrt-Bundesamtes lautet:
04 61 / 3 16 16 50 oder 04 61 / 3 16 14 95

 

Punkte nach Bußgeldkatalog 2009

a) bei Geschwindigkeitsübertretungen:

innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für Tempo 30 Zonen)

bis 10 km/h  15,- EUR    
11-15 km/h 25,- EUR    
16-20 km/h  35,- EUR    
21-25 km/h 80,- EUR 1 Punkt  
26-30 km/h 100,- EUR 3 Punkte  
31-40 km/h 160,- EUR 3 Punkte 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 200,- EUR 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 280,- EUR 4 Punkte 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 480,- EUR 4 Punkte 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 680,- EUR 4 Punkte 3 Monate Fahrverbot


außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn)

bis 10 km/h  10,- EUR    
11-15 km/h 20,- EUR    
16-20 km/h  30,- EUR    
21-25 km/h 70,- EUR 1 Punkt  
26-30 km/h 80,- EUR 3 Punkte  
31-40 km/h 120,- EUR 3 Punkte  
41-50 km/h 160,- EUR 3 Punkte 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 240,- EUR 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 440,- EUR 4 Punkte 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 600,- EUR 4 Punkte 3 Monate Fahrverbot

Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden !

 

Toleranz, vom gemessenen Wert abgezogen: meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%. Im Normalfall zeigt das Tachometer des Autos mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit.

b) bei Wechsellichtverstößen:

B. Kat.

- Nr.

Delikt Punkte

FaP-

Kategorie

Regalsatz

EUR

Fahr-

verbot

132 Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt                                                  3 P       A        90  nein
132.1  ... mit Gefährdung oder Sachbeschädigung  4 P A 200   ja
132.2  ... bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens  4 P A 200  ja
132.2.1  ...mit Gefährdung oder Sachbeschädigung  4 P  A  320  ja
133.1 Vor dem Rechtsabbiegen bei roter Lichtzeichenanlage mit grünem Pfeilschild nicht angehalten  3 P  A   70   nein
133.2
133.3.1
133.3.2
Beim Rechtsabbiegen mit grünem Pfeilschild den freigegebenen Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr oder Fahrradverkehr auf Radwegfurten behindert oder gefährdet  3 P

A 

 

b = 60

 

g = 75

 nein
B Kat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer
FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende un B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).
b = Behindert
g = Gefährdet