Scheidung

einverständliche Scheidung

Falls Sie sich mit Ihrem Ehepartner einig sind und beide geschieden werden wollen, so beraten wir Sie gerne über die möglichen Gestaltungs- möglichkeiten einer solchen Auseinandersetzung. Dazu gehört auch die Erörterung der kostengünstigen Vertretung nur durch einen Rechtsanwalt, der von dem Partner beauftragt werden muss, der den Scheidungsantrag stellt.

 

Wir entwerfen auf Wunsch Scheidungsfolgenverträge, die verschiedene Dinge, wie Unterhaltszahlungen, Unterhaltsverzicht, Darlehensübernahmen, Überlassen der Ehewohnung etc. für den Fall der Scheidung regeln können. 

streitige Scheidung

Falls lediglich ein Ehepartner die Scheidung begehrt, beraten wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten, dennoch die Scheidung zu betreiben, auch im Rahmen der sog. Härteregelung.
Gleiches gilt, falls Ihr Partner versucht, vollendete Tatsachen zu schaffen, in dem er Konten auflöst, Sparguthaben verschwendet oder Schlösser austauscht etc.

 

Wir beraten in beiden Fällen natürlich auch über die Möglichkeit, die Scheidung über die Prozesskostenhilfe zu finanzieren, falls Ihr Einkommen gering ist.

 

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, klären wir die mögliche Übernahme der Kosten für den Beratungsrechtsschutz, der meist von den Versicherern übernommen wird.