Umgangs- und Sorgerecht für gemeinsame Kinder
Im Regelfall wird das Familiengericht auch für die Zeit nach der Scheidung beiden Elternteilen das gemeinsame Sorgerecht weiter belassen. Da das Kind meist nur in einem Haushalt den Lebensmittelpunkt haben wird, erhält der andere Elternteil ein Umgangsrecht, das zeitlich vom Familiengericht zu regeln ist.
Wir beraten Sie, wenn Sie mit den Standardregelungen der Familiengerichte nicht einverstanden sind über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
