Verfahrenskosten

Wir sind gerne bereit, vor jedem Verfahren nach Ihren Angaben die Kosten der Scheidung zu berechnen, so dass Sie später nicht - möglicherweise unangenehm - überrascht werden.

Auch ob später Prozesskostenhilfe voraussichtlich bewilligt wird, kann in einem Vorgespräch erörtert werden. Selbstverständlich übernehmen wir auch in diesen Fällen das Scheidungsverfahren.